Rechtliches


Hier finden Sie Angaben zu aktuellen rechtlichen Informationen zum Tierheilpraktiker, dem Tierschutzgesetz, Apothekerrecht, Seuchenschutzgesetz etc..

Rechtliche Regelungen finden Sie auf Internetseiten wie EUR-Lex und gesetze-im-internet.de. Hier haben Sie die Möglichkeit, über die Suchfunktion, Informationen zu den oben genannten Themen zu finden.

Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)


Inkrafttreten des Tierarzneimittelgesetz (TAMG)


Am 28. Januar 2022 ist das Tierarzneimittelgesetz in Kraft treten. Danach dürfen Tierhalter/innen ihren Tieren seit diesem Datum keine apothekenpflichtigen und frei verkäuflichen Humanarzneimittel ohne eine tierärztliche Verordnung verabreichen. Ziel der Verordnung ist der Schutz von lebensmittelliefernden Tieren und letztendlich der Verbraucher/innen.

Seither sind also alle im Veterinärbereich verwendeten Arzneimittel, auch Homöopathika, verschreibungspflichtig. Diese können aktuell nur noch von Tierärztinnen/Tierärzten verordnet werden. Tierheilpraktikerinnen/Tierheilpraktikern und Tierhalterinnen/Tierhaltern ist der Einsatz ohne eine tierärztliche Verordnung und Behandlungsanweisung verboten, er wäre dann als Ordnungswidrigkeit zu werten.
Die Ausweitung des Vorbehalts der tierärztlichen Verschreibungspflicht auch auf freiverkäufliche und homöopathische Mittel könnte die Berufsfreiheit der Tierheilpraktiker/innen verletzen. Wegen der europarechtlich nicht geforderten Regelung und der geringen zu erwartenden Vorteile für das Tierwohl könnte sie als unverhältnismäßig und damit nicht gerechtfertigt angesehen werden. Daher sind derzeit Beschwerden gegen die Gesetzesänderung beim Bundesverfassungsgericht anhängig, die noch nicht abschließend bewertet wurden.
Wichtig für praktizierende Tierheilpraktiker/innen und Studierende: Der Beruf der Tierheilpraktikerin/des Tierheilpraktikers wird nicht abgeschafft! Allerdings obliegt die Verordnung von Arzneimitteln aktuell nur noch Tierärztinnen/Tierärzten.

Quelle: Impulse e.V.